Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines und Geltungsbereich

  • 1.1 Für alle Verträge über Webdesign-, Grafikdesign-, Digital-Marketing-, Software-, SaaS- und Layout-Leistungen sowie Hosting- und Service-Abonnements zwischen pixelcase, (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber gelten ausschließlich diese AGB.
  • 1.2 Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), Freiberuflern und Gewerbetreibenden (B2B) sowie gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB, B2C). Bei B2C-Verträgen gelten ergänzend die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften; bei Widerspruch haben diese Vorrang. Das Widerrufsrecht für Verbraucher ist in § 14 geregelt.
  • 1.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt schriftlich zu.
  • 1.4 Änderungen bedürften der Schriftform (E-Mail mit ausdrücklicher Bestätigung beider Parteien genügt). Mündliche Abreden sind unwirksam.
  • 1.5 AGB-Änderungen können mit 30 Tagen Vorankündigung in Kraft treten. Ohne Widerspruch gelten sie als akzeptiert. Für Verbraucher gilt dies nur soweit gesetzlich zulässig.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  • 2.1 Der genau Leistungsumfang richtet sich nach dem individuellen Angebot / der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht geschuldet.
  • 2.2 Die Übergabe offener Arbeitsdateien (z. B. Quellcodes, Design-Projektdateien wie .ai, .psd, .indd) is grundsätzlich nicht geschuldet, es sei denn der Vertragszweck sieht eigenständige Weiterbearbeitung vor oder dies ist ausdrücklich vereinbart.
  • 2.3 Laufende Wartung, Updates, Hosting oder Support nach Onlinestellung sind ohne gesonderte Vereinbarung nicht Vertragsgegenstand.
  • 2.4 Drittmaterialien (Stockfotos, Schriften, Plugins, Illustrationen) werden ordnungsgemäß lizenziert; Lizenzbedingungen werden auf Anfrage mitgeteilt.
  • 2.5 Mehrleistungen über das vereinbarte Soll werden nach Aufwand vergütet.
  • 2.6 SaaS-Leistungen / Script-Produkte unterliegen ergänzend § 6a. Rechtlich: Mietverhältnis analog § 535 BGB.

3. Vergütung, Preise und Steuer

  • 3.1 Sämtliche Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und nicht ausgewiesen. Bei Wechsel zur Regelbesteuerung wird der Auftraggeber mit 30 Tagen Vorlauf informiert; ab diesem Zeitpunkt gelten Preise gegenüber Unternehmern (B2B) als Nettopreise zzgl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Bei Verbrauchern (B2C) versteht sich der Preis ab diesem Zeitpunkt als Bruttoendpreis inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • 3.2 Die Angebote sind 10 Tage ab Angebotsdatum bindend.
  • 3.3 Mehrleistungen und Änderungswünsche werden nach Aufwand vergütet; vorherige schriftliche Information über Mehraufwand erforderlich.
  • 3.4 Verzögerungen durch den Auftraggeber können nach vorheriger Information zu einer angemessenen Erhöhung der Vergütung führen.
  • 3.5 Preisanpassung bei Abonnements nach Ablauf der Mindestlaufzeit: max. 5 % p. a. mit 30 Tagen Vorankündigung. Bei Überschreitung: Sonderkündigungsrecht (14 Tage).

4. Fälligkeit, Zahlungsplan und Abnahme

  • 4.1
    Zahlungsplan für Einmalprojekte:
    • 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung (fällig sofort)
    • 50 % Schlusszahlung nach Abnahme / vor Übergabe der Druckdaten oder Liveschaltung
  • 4.2 Bei Projekten unter 500 EUR: Zahlung bei Ablieferung in einer Summe.
  • 4.3 Monatliche Tarife: Gebühr monatlich im Voraus via Stripe.
  • 4.4 Liveschaltung / Übergabe der Enddaten erst nach vollständigem Eingang der Schlusszahlung (§ 320 BGB).
  • 4.5 Die Abnahme darf nicht aus rein geschmacklichen Gründen verweigert werden. Technische und funktionale Mängel bleiben unberührt.
  • 4.6 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung schriftlich zu rügen; danach gilt das Werk als abgenommen (§ 640 Abs. 3 BGB).
  • 4.7 Bei Zahlungsverzug: Verzugszinsen 9 Pp. (B2B) bzw. 5 Pp. (B2C) über dem Basiszinssatz; Mahnpauschale 2,50 EUR je Mahnstufe.

5. Vertragslaufzeit, Zahlung und Kündigung bei Abonnements

  • 5.1 Mindestlaufzeit bei wiederkehrenden Leistungen gemäß gewähltem Paket laut Angebot.
  • 5.2
    Standardlaufzeiten:
    • Projektgeschäft ohne laufende Leistungen: 0 Monate; endet mit Übergabe.
    • Reines Hosting: 0 Monate; kündbar mit 30 Tagen Frist.
    • Service- und Wartungspakete: laut gewähltem Paket (z. B. 12 oder 24 Monate).
    • Zusatzmodule: Mindestlaufzeit laut Angebot (z. B. Express-Bewerber-Skript: 3 Monate, danach automatisches Ende).
  • 5.3 Nach Mindestlaufzeit: automatische Verlängerung; kündbar 30 Tage zum Monatsende in Textform.
  • 5.4 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  • 5.5 Bei Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen: Service-Aussetzung berechtigt. Zahlungspflicht bleibt.
  • 5.5 Reines Hosting-Tarif: nur Serverplatz und Domain. Wartung / Support gesondert.

5a. Grafikdesign-Leistungen (Ergänzende Regelungen)

  • 5a.1 Dieser Paragraph gilt ergänzend für alle Leistungen im Bereich Grafikdesign, insbesondere: Logo-Gestaltung, Corporate Identity, Briefpapier, Visitenkarten, Office-Vorlagen, Werbemittel und ähnliche visuelle Kommunikationsleistungen.
  • 5a.2 Korrekturschleifen: Im vereinbarten Festpreis sind 2 Korrekturschleifen enthalten. Jede weitere Korrekturschleife wird nach Aufwand gemäß dem aktuellen Stundensatz des Auftragnehmers berechnet. Eine Korrekturschleife umfasst alle zusammengefassten Änderungswünsche in einer einzigen Rückmeldung.
  • 5a.3 Nutzungsrechte Grafikdesign: Mit vollständiger Bezahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Designs ein. Dieses umfasst die Nutzung in digitalen und gedruckten Medien für den eigenen Geschäftsbetrieb des Auftraggebers. Eine Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Weiterveräußerung ist nicht gestattet.
  • 5a.4 Schriften (Fonts): Werden im Rahmen des Designs kostenpflichtige Schriften verwendet, werden diese gesondert ausgewiesen. Der Auftraggeber erhält die für die eigene Nutzung erforderliche Lizenz. Für die Nutzung durch Dritte (z. B. Druckereien, Agenturen) ist der Auftraggeber selbst verantwortlich; ggf. benötigt er eine gesonderte Drucklizenz.
  • 5a.5 Quelldateien / Offene Dateien: Die Übergabe offener Quelldateien (z. B. .ai, .eps, .psd, .indd) ist nicht im Standardpreis enthalten und kann gegen einen gesondert zu vereinbarenden Aufpreis erworben werden. Druckfertige Exportdateien (PDF, PNG, SVG) sind standardmäßig enthalten.
  • 5a.6 Druckfreigabe: Gibt der Auftraggeber Druckdaten schriftlich frei, haftet der Auftragnehmer nicht für Druck- oder Farbfehler, die auf der freigegebenen Datei beruhen. Die Farbverbindlichkeit von Bildschirmansichten wird ausdrücklich nicht zugesichert; für farbverbindliche Proofs ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
  • 5a.7 Referenznutzung: Der Auftragnehmer ist berechtigt, erstellte Designs zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern kein schriftlicher Widerspruch vorliegt.
  • 5a.8 Urheberrechtsvermerk: Der Auftragnehmer behält das Urhebernennungsrecht (§ 13 UrhG). Bei veröffentlichten Designs kann er eine dezente Urhebernennung verlangen, sofern dies branchenüblich und dem Auftraggeber zumutbar ist.

6a. SaaS / Script-Produkte

  • 6a.1 SaaS-Bereitstellung = Mietverhältnis analog § 535 BGB. Kein Eigentumserwerb am Code.
  • 6a.2 Verfügbarkeit während Vertragslaufzeit geschuldet. Wartungsfenster werden vorab angekündigt.
  • 6a.3 Zugang nicht an Dritte überlassen; kein Kopieren, Dekompilieren oder Veräußern.
  • 6a.4 Bei Abo Beendigung: Zugang deaktiviert. Datenexport 30 Tage nach Vertragsende möglich.
  • 6a.5 Weiterentwicklung berechtigt. Wesentliche Leistungsreduktionen: 30 Tage Vorankündigung + Sonderkündigungsrecht.

6. Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt

  • 6.1 Der Auftragnehmer bleibt Urheber (§§ 2, 7 UrhG). Mit vollständiger Zahlung: einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck.
  • 6.2 Bis zur vollständigen Bezahlung ist die Nutzung untersagt.
  • 6.3 Weiterübertragung / Unterlizenzen nur mit schriftlicher Zustimmung.
  • 6.4 Bei Abo Beendigung ohne Ablösevertrag: Nutzungsrecht endet; Datenpaket gegen Ablösegebühr.

7. Namensnennung und Eigenwerbung

  • 7.1 Footer-Verlinkung als Urheber auf Websites gestattet.
  • 7.2 Referenznutzung (Portfolio, Social Media) gestattet, sofern kein schriftliches Geheimhaltungsinteresse vorliegt.
  • 7.3 Schriftlicher Widerspruch jederzeit möglich; gilt ab sofort für die Zukunft.

8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • 8.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Projektdurchführung erforderlichen Inhalte, Freigaben, Briefings und Zugangsdaten rechtzeitig, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Anforderung, vollständig bereitzustellen.
  • 8.2 Bei Grafikdesign-Aufträgen: vollständiges Briefing (Zielgruppe, Farbwelt, Wettbewerber, Referenzen) ist Voraussetzung für den Projektstart.
  • 8.3 Verzögerungen durch Auftraggeber verschieben Termine; Aufwand bleibt fällig.
  • 8.4 Prüfungspflicht in der Staging-Umgebung (Web) bzw. bei Korrekturabzügen (Print/Grafik): Mängel innerhalb von 7 Werktagen schriftlich melden.

9. Digital-Marketing und Werbeanzeigen

  • 9.1 Bei Konzeption und Schaltung von Werbeanzeigen (Meta Ads, Google Ads, Social Recruiting) handelt der Auftragnehmer als beauftragter Dienstleister, nicht als Garant für Ergebnisse.
  • 9.2 Keine Haftung für Richtlinienänderungen, Konto-Sperrungen oder Preiserhöhungen der Plattformen.
  • 9.3 Werbebudget wird ausschließlich vom Auftraggeber getragen und direkt auf den Plattformen hinterlegt.
  • 9.4 Werbeergebnisse sind Prognosen, keine zugesicherten Eigenschaften.

10. Fremdleistungen und Reisekosten

  • 10.1 Notwendige Fremdleistungen können nach Absprache im Namen / auf Rechnung des Auftraggebers bestellt werden.
  • 10.2 Reisekosten nach schriftlicher Zustimmung: 0,50 EUR/km zzgl. ggf. Übernachtungskosten.

11. Haftung

  • 11.1 Unbeschränkte Haftung: Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit.
  • 11.2 Kardinalpflichtverletzung bei leichter Fahrlässigkeit: begrenzt auf vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  • 11.3 Ausgeschlossen (soweit zulässig): entgangener Gewinn, mittelbare Schäden, Drittanbieter-Ausfälle.
  • 11.4 Auftraggeber sichert Nutzungsberechtigung aller eingebrachten Materialien zu und stellt bei Verletzung Dritter vollumfänglich frei.
  • 11.5 Rechtliche Zulässigkeit von Inhalten (Werbeaussagen, Markenrecht, Impressum, Datenschutz) prüft der Auftraggeber selbst. Keine Rechtsberatung durch den Auftragnehmer.
  • 11.6 Zwingende gesetzliche Haftung (z. B. ProdHaftG) bleibt unberührt.

12. Datenschutz (DSGVO)

  • 12.1 Datenverarbeitung ausschließlich zur Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Weitergabe nur an Erfüllungsgehilfen oder soweit gesetzlich erforderlich.
  • 12.2 Verarbeitung von Endkundendaten: Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO). AVV auf Anfrage kostenlos.
  • 12.3 Auftraggeber is Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) für alle Website-Datenverarbeitungen.
  • 12.4 Stripe Inc. als Zahlungsdienstleister (https://stripe.com/de/privacy). Zustimmung zur Datenübermittlung an Stripe wird erteilt.

13. Höhere Gewalt

  • 13.1 Keine Haftung bei Ereignissen außerhalb der Einflusssphäre. Sofortige Information. Bei Fortdauer > 30 Tage: Sonderkündigungsrecht.

14. Widerrufsrecht für Verbraucher (B2C)

  • 14.1 Gilt ausschließlich für Verbraucher i. S. d. § 13 BGB. B2B-Kunden haben kein gesetzliches Widerrufsrecht.
  • 14.2 Bei B2C-Verträgen im Fernabsatz (§ 312c BGB): 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 312g, 355 BGB). Frist ab Vertragsabschluss. Ausübung per E-Mail oder Brief an pixelcase.
  • 14.3 Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Leistungserbringung nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers (§ 356 Abs. 4 BGB).
  • 14.4 Wertersatz: Bei bereits erbrachten Leistungen ist Wertersatz für den erbrachten Anteil zu leisten (§ 357 Abs. 8 BGB). Die vollständige Widerrufsbelehrung ist Bestandteil jedes B2C-Einzelvertrags.

15. Vorzeitige Vertragsauflösung

  • 15.1 Vorzeitige Kündigung eines Werkvertrags ohne wichtigen Grund: Auftragnehmer erhält Vergütung abzüglich Ersparnissen (§ 648 BGB). Pauschalierter Mindestanspruch: 30 % der nicht fälligen Restvergütung.
  • 15.2 Abonnements / Dienstverträge: gemäß §§ 621, 626 BGB und § 5 dieser AGB.

16. Schlussbestimmungen

  • 16.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute: Rommerskirchen; zuständiges Gericht: Amtsgericht Grevenbroich. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
  • 16.2 Deutsches Recht; kein CISG.
  • 16.3 Salvatorische Klausel.
  • 16.4 Vorrang individueller Vereinbarung bei Widerspruch zu diesen AGB.